Sterben und Tod

Mit dem Tod direkt verbunden sind keine Sakramente - die Krankensalbung wird ja wie der Name sagt, einem Kranken gespendet - aber Rituale, die eine lange Tradition haben. Für jeden Menschen ist es sicher gut, wenn er sich auch auf seinem letzten Weg begleitet fühlt.

Ein Todesfall kommt in den meisten Fällen ganz unerwartet. Eine schwere Zeit, in der die nächsten Angehörigen vielfach nicht in der Lage sind, einen klaren Kopf zu behalten. Viele Betroffene sind in dieser Situation völlig hilflos. In dieser Situation möchten wir für sie da sein, auch nach der Beerdigung, denn für die Hinterbliebenen ist es oft sehr schwer, den Verlust zu verarbeiten - vor allem, da ja ringsum das Leben weiter geht.

Praktische Hinweise:

  • Wenn Sie einen Trauerfall haben, gehen Sie in der Regel zuerst auf die Gemeinde und melden diesen dort beim Bestattungsamt.
  • Um den Termin und die Gestaltung der Trauerfeier zu besprechen, melden Sie sich dann auf dem Pfarramt.
  • Selbstverständlich sind wir immer für Sie da, wenn Sie seelischen Beistand und Trost brauchen. Rufen Sie uns an oder kommen Sie im Pfarramt vorbei.
  • Unter der Rubrik «Was tun bei einem Todesfall» finden Sie detaillierte Hinweise für das Vorgehen bei einem Todesfall.

Traditionen

Wenn jemand in unserer Pfarrei gestorben ist, dann läuten wir nach der Meldung des Todesfalles mit der mittleren Glocke eine Viertelstunde lang, entweder um 11 Uhr oder um 17 Uhr.

Bei einem Mann wird dabei das Läuten 2x unterbrochen, bei einer Frau 1x, bei einem Kind läutet es ohne Unterbruch.

Am Vortag der Beerdigung wird dann um 12 Uhr während einer Viertelstunde mit 3 Glocken geläutet.

Viele Angehörige wünschen, schon am Vorabend der Beerdigung mit den Verwandten und Bekannten in der Kirche zusammenkommen zu können und ein Fürbittgebet zu halten. So können auch jene von einem Verstorbenen Abschied nehmen, die nicht an der Beerdigung teilnehmen können. Dieses Fürbittgebet ist jeweils um 19.30 Uhr.

Viele Menschen möchten auch, dass des Verstorbenen später in einer Messe gedacht wird. So wird oft ein Dreissigster und das erste Jahresgedächtnis gehalten, wo man nach einem Monat bzw. nach einem Jahr nochmals mit den Verwandten zusammenkommt, für den Verstorbenen betet und an ihn denkt.

Für die Folgejahre ist es möglich, eine Mess-Stiftung zu errichten, damit 5 / 10 / 15 / 20 oder 25 Jahre lang einmal jährlich zu einem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt eine Messe für den Verstorbenen gefeiert wird. Wenn Sie das wünschen, melden Sie sich doch bitte auf dem Pfarramt, um die Stiftungsurkunde auszufüllen und alles Wichtige zu besprechen.

Ein besonderes Gedenken an unsere Verstorbenen halten wir am Nachmittag von Allerheiligen: In einer Andacht um 14.00 Uhr zünden wir für jeden Verstorbenen seit letzten Allerheiligen eine Kerze an und gehen anschliessend auf den Friedhof zur Segnung aller Gräber. Zum Andenken an die Verstorbenen schreiben wir ihre Namen von Allerheiligen bis Allerheiligen auf die Totentafel hinten in der Kirche.

Was tun bei einem Todesfall?

Bei einem Todesfall in der Familie wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt der Gemeinde Tuggen.

Das Bestattungsamt unterstützt die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen die Mitarbeitenden den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.

Adresse:

Zürcherstrasse 12, Postfach, 8856 Tuggen

Telefon:

055 465 65 15

E-Mail:

kanzlei@tuggen.ch

Homepage:

http://www.tuggen.ch

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag 09.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr;

Mittwoch 09.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr; Freitag 09.00-13.00 Uhr;
Besprechungstermine ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich.

 

Notfalldienst bei Todesfällen an Feier- und Brückentagen sowie an Wochenenden.

Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Pikettnummer der Steiner Bestattung GmbH: 079 693 15 51

Das Bestattungsamt hat für Angehörige der Gemeinde Tuggen ein Merkblatt zusammengestellt, dass Ihnen hilft, die wichtigsten organisatorischen und rechtlichen Dinge nach dem Todesfall zu regeln.

Wenn Sie seelischen Beistand und Trost brauchen, dann melden Sie sich beim Pfarramt. Wir sind jederzeit für Sie da.
Mit unserem Ortspfarrer können Sie auch das weitere Vorgehen der Bestattung besprechen.


Pfarrer Stefan Zelger
Buchbergstrasse 6, 8856 Tuggen

Tel. 055 445 11 74
Mail: pfr@pfarrei-tuggen.ch