Firmung

Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie ist die Firmung das dritte Sakrament der sogenannten „Initiationssakramente“, der Eingliederung in die kirchliche Gemeinschaft.

Bei der Säuglingstaufe haben die Eltern stellvertretend für ihr Kind Ja zum Glauben an Jesus Christus gesagt.

Bei der Firmung entscheiden sich die Firmlinge aus eigenem Willen und bewusst dazu, ihr Leben aus einer christlichen Grundhaltung heraus zu leben und am kirchlichen Leben teilzunehmen.

In unserer Pfarrei feiern die Kinder das Sakrament der Firmung in der 6. Klasse. Die Firmvorbereitung findet während dem ordentlichen Religionsunterricht der öffentlichen Primarschule und bei ausserschulischen Anlässen statt.

Die Firmung – Gabe der Kraft des Heiligen Geistes

„Firmare“ kommt aus dem Lateinischen und steht für „bekräftigen, stärken“. Das Sakrament der Firmung soll Menschen auf ihrem Glaubensweg bestärken. Es ist ein bestätigendes, freiwilliges „Ja“ zur Taufe. Mehr noch: Im Zusammenhang mit der Firmung steht der Heilige Geist.

In der Bibel heisst es: „Alle wurden mit dem Heiligen Geist erfüllt und begannen zu reden, wie der Geist es ihnen eingab.“

„Geist erfahren“ meint nach der Bibel Gott begegnen und sich von ihm ansprechen lassen; zu merken, dass seine Kraft in unserem Leben am Wirken ist und auch in uns und durch uns wirken kann.

Die Firmfeier

Das Sakrament der Firmung wird immer innerhalb einer Eucharistiefeier gespendet. Firmspender ist der Bischof oder stellvertretend der Weihbischof oder andere beauftragte Firmspender. Im Firmgottesdienst legt der Bischof den Firmlingen symbolisch die Hand auf und salbt ihre Stirn mit Chrisam (Öl). Die Handauflegung ist seit frühchristlicher Zeit ein Zeichen der Geistverleihung. Die Salbung mit Chrisam als Zeichen des Bundes mit Christus erinnert an die Taufe.

Firmpaten

Die Firmlinge wählen nach Möglichkeit selbst eine vertraute Person als Firmpaten aus, welche sie auf dem Firmweg begleitet. Es sind aber auch zwei Paten möglich.

Zumindest ein Pate sollte mindestens 16 Jahre alt sein, katholisch getauft und das Sakrament der Erstkommunion und der Firmung selbst empfangen haben. Ein zweiter Pate muss nicht zwingend Mitglied der katholischen Kirche sein.